Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.

Organisation

Die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart, der demokratisch organisiert ist. Wir setzen auf Mitverantwortlichkeit, Mitberatung und Mitbestimmung unserer Mitglieder.

Die Beziehungen zwischen der Rotkreuzschwesternschaft und ihren Mitgliedern sind in Satzung und Mitgliederordnung verbindlich geregelt. Dort werden die Rechte und Pflichten jeder Rotkreuzschwester beschrieben.

Mitgliederversammlung

Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung statt, die das oberste Entscheidungsgremium unserer DRK-Schwesternschaft ist. Hier und in unserem täglichen Tun wird deutlich: Unsere Mitglieder bestimmen mit, was in der Württembergischen Schwesternschaft geschieht. Die Mitgliederversammlung wählt die Oberin der Schwesternschaft, den Vorstand und den Beirat.

Vorstand

Beirat

Vorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre Amtszeit gewählt. Er ist das zweite Organ der Schwesternschaft und für die Geschäftsführung zuständig. Seine Zusammensetzung aus verschiedenen Experten garantiert die Bewältigung der vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben.

Zum Vorstand gehören:

+ Oberin (Vorsitzende)

+ Stellvertreterin/ Stellvertreter der Vorsitzenden

+ Schriftführerin

+ Schatzmeisterin/ Schatzmeister

+ Ärztin/ Arzt

+ Juristin/ Jurist

+ eine in der Rotkreuzarbeit erfahrene Persönlichkeit

+ bis zu sieben weitere ordentliche Mitglieder

Beirat

Auch der Beirat, bestehend aus ordentlichen Mitgliedern der WSSRK, wird in der Mitgliederversammlung für eine festgelegte Amtszeit von i.d.R. fünf Jahren gewählt – als Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern. Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite und nimmt somit Einfluss auf die Entscheidungen innerhalb der Schwesternschaft.

Seine Aufgaben sind:

+ dem Vorstand Wünsche und Vorschläge der Mitglieder mitzuteilen

+ dem Vorstand Empfehlungen zu einzelnen Angelegenheiten der Mitglieder zu geben

+ sich über die Aufnahme oder das Verbleiben von Mitgliedern zu äußern
Die Mitgliederversammlung kann weitere Aufgaben des Beirates festlegen.