Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Wir, die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V., nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
Sitz:
Relenbergstraße 90
70174 Stuttgart
Post- und Besucheranschrift:
Gänsheidestraße 68
70184 Stuttgart
Gründungsjahr: 1919
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu unseren Organisationszielen
Satzung der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz
Berufsethische Grundsätze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz
Berufsethische Grundsätze der WSSRK
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Der Verein verfolgt nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Körperschaftssteuerbescheid vom 18.01.2019
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
In der Württembergischen Schwesternschaft v. Roten Kreuz e. V. sind ca. 1.500 Mitglieder und MitarbeiterInnen organisiert.
Diese setzen sich aus ca. 1.000 aktiven Mitgliedern und MitarbeiterInnen der Pflege, 300 Auszubildende und Studenten der Pflege sowie 200 Pensionäre zusammen.
7. & 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.20223
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es bestehen keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit anderen Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft beim Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. ist der Verein dem Deutschen Roten Kreuz angeschlossen.
10. Zahlungen von Juristische Personen
2020 erhielt die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V. keine Zahlungen von juristischen Personen.
11. Corporate Governance
Compliance
Die Württembergischen Schwesternschaft v. Roten Kreuz e.V. hat sich den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verpflichtet:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität bestimmen unser Handeln.
Aus den Grundsätzen des Roten Kreuzes abgeleitet, sind unsere berufsethischen Grundsätze das Fundament unseres Tuns. Sie dienen der Entwicklung und Festigung unseres beruflichen Selbstverständnisses, als Orientierung in unserer Gemeinschaft und als Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen.
Unseren MitarbeiterInnen, Kunden und Geschäftspartnern begegnen wir mit Wertschätzung. Mit Begeisterung und Integrität geben wir jeden Tag unser Bestes. Integrität bedeutet, das Richtige zu tun, indem wir unsere Werte leben. Alle Mitarbeiter, MitgliederInnen und Führungskräfte verpflichten sich gemäß ihrem Code of Conduct:
• der Achtung der Menschenrechte
• der Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen
• einem Angemessenes Verhalten innerhalb der Württembergischen Schwesternschaft sowie gegenüber Kunden, Behörden, Amtsträgern und Geschäftspartnern
• dem richtigen Umgang mit Interessenkonflikten
• der Untersagung von Korruption in jeglicher Form
• dem Schutz des Vereinsvermögens
• der Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung
• dem Umgang mit Daten.
Zweite Prüfungsinstanz
Der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf. Dieser wird jährlich von der Wirtschaftsprüfergesellschaft ETL Aucon GmbH geprüft und testiert. Diese Prüfung erfolgt freiwillig und in gleichem Umfang, wie eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung.