
Des Weiteren wirkt der Verband der Schwesternschaften vom DRK darauf hin, dass alle Mitglieder die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung beachten und sich für die Aufgaben engagieren, die sich aus den Genfer Abkommen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuzkonferenzen ergeben.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK wurde 1882 gegründet und tritt als Koordinator und Impulsgeber auf. Die DRK-Schwesternschaften erhalten Beratung und Hilfsstellung in beruflichen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen. Im Vordergrund steht dabei immer der gemeinnützige und karitative Anspruch.
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK arbeitet eng mit dem Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuz sowie mit Pflege- und Gesundheitsorganisationen zusammen. In zahlreichen Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vertritt der die Interessen seiner Mitglieder ebenso wie in der allgemeinen Öffentlichkeit.

Deutsches Rotes Kreuz
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil dieser Bewegung, nationale Hilfsgesellschaft und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. 1864 unterzeichneten zwölf Staaten die erste Genfer Konvention – einen Vertragsentwurf der »Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege«, dem Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Das IKRK ist bis heute ein völkerrechtlich anerkannter neutraler Vermittler in Konflikten und betreut Opfer aller Parteien. Zur Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gehören 186 nationale Gesellschaften – unter anderem das Deutsche Rote Kreuz.