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Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Im April 2020 startet die generalistische Pflegeausbildung. Die bisherigen Berufsausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer Ausbildung zusammengefasst. Die generalistische Pflegeausbildung schließt nach drei Jahren mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ab.

Pflegefachpersonen können nach Abschluss ihrer Ausbildung Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen pflegen. Ihnen stehen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Alle Auszubildenden starten mit dem Berufsziel Pflegefachfrau bzw. -mann. Für Azubis, die ihre Ausbildung primär im Bereich der Altenpflege bzw. der Pädiatrie absolvieren, besteht nach zwei Jahren ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung auf einen Abschluss als Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in ausrichten.

Das Wichtigste kurz und bündig:

+ Die Ausbildung kann jeweils zum 01. April und 01. Oktober begonnen werden
+ Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen
+ Neben der gesetzlichen werden Beiträge für zusätzliche Altersversorgung entrichtet
+ Dienstkleidung wird gestellt

Was erwarten wir von unseren Auszubildenden? Zugegeben – eine ganze Menge!

Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:
+ Spaß am Umgang mit Menschen
+ Lernbereitschaft und Flexibilität
+ Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
+ Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
+ Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein

Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind:

+ die gesundheitliche Eignung für den Beruf
+ ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene Schulbildung oder
+ einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung (z. B. Krankenpflegehilfe)

Hinweis für Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Nicht-EU-Bürgern

 

Sie haben Ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben? Oder Sie sind nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente ein:

 

  • Beglaubigte Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses sowie Nachweis über die Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart

  • Nachweis über gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

  • Sprachnachweis (mindestens B1 Nachweis, wünscheswert B2 Niveau)

Ihr Interesse ist geweckt? Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen samt Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse per Post, E-Mail oder direkt über unsere Online-Bewerbung. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.