
Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Das Wichtigste kurz und bündig:
+ Die Ausbildung kann jeweils zum 01. April und 01. Oktober begonnen werden
+ Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen
+ Neben der gesetzlichen werden Beiträge für zusätzliche Altersversorgung entrichtet
+ Dienstkleidung wird gestellt
Was erwarten wir von unseren Auszubildenden? Zugegeben – eine ganze Menge!
Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:
+ Spaß am Umgang mit Menschen
+ Lernbereitschaft und Flexibilität
+ Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
+ Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
+ Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sind:
+ die gesundheitliche Eignung für den Beruf
+ ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene Schulbildung oder
+ einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung (z. B. Krankenpflegehilfe)
Hinweis für Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Nicht-EU-Bürgern
Sie haben Ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben? Oder Sie sind nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente ein:
Beglaubigte Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses sowie Nachweis über die Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart
Nachweis über gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Sprachnachweis (mindestens B1 Nachweis, wünscheswert B2 Niveau)