
Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Während des praktischen Teils absolvieren Sie Einsätze in den verschiedensten Bereichen eines Krankenhauses – von der Inneren und Neurologie über die Chirurgie, Gynäkologie und Pädiatrie bis hin zur Wochen- und Neugeborenenpflege. Darüber hinaus sind Sie auch in ambulanten und stationären Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen eingesetzt. Dieser Teil der Ausbildung, der von erfahrenen Pädagogen begleitet wird, umfasst die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen auf kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten sowie in der Prävention.
Nach drei Jahren endet die Ausbildung schließlich mit einem staatlichen Examen, das aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen besteht.
Das Wichtigste kurz und bündig:
+ Die Ausbildung kann jeweils zum 01. April und 01. Oktober begonnen werden
+ Monatliche Ausbildungsvergütung bei Vollzeit:
im 1. Ausbildungsjahr 1.090,69 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.152,07 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.253,38 €
+ Monatliche Ausbildungsvergütung bei Teilzeit:
im 1. Ausbildungsjahr 818,02 €
im 2. Ausbildungsjahr 864,05 €
im 3. Ausbildungsjahr 940,04 €
im 4. Ausbildungsjahr 940,04 €
+ Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen
+ Neben der gesetzlichen werden Beiträge für zusätzliche Altersversorgung entrichtet
+ Dienstkleidung wird gestellt
+ In der Regel besteht die Möglichkeit, im Personalgebäude zu wohnen
Was erwarten wir von unseren Auszubildenden? Zugegeben – eine ganze Menge!
Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:
+ Spaß am Umgang mit Menschen
+ Lernbereitschaft und Flexibilität
+ Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
+ Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
+ Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein
Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 sind dies:
+ die gesundheitliche Eignung für den Beruf,
+ ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene Schulbildung oder
+ einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung oder
+ die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin (nach gültiger landesrechtlicher Regelung).
Hinweis für Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Nicht-EU-Bürgern
Sie haben Ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben? Oder Sie sind nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente ein:
Beglaubigte Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses sowie Nachweis über die Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart
Nachweis über gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis