Beruf und Ausbildung bei der Wssrk

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten mit Kindern aller Alters- und Entwicklungsstufen zusammen – vom frühgeborenen Säugling bis zum Jugendlichen. Sie tun dies im Krankenhaus, Kindergarten, bei Familien zuhause oder in ambulanten Pflegeeinrichtungen. Neben den Kindern sind Sie auch erster Ansprechpartner für Eltern und Angehörige.

Ihre Tätigkeitschwerpunkte umfassen die Beobachtung Ihrer kleinen Patienten, bei Notfällen leiten Sie erste Hilfsmaßnahmen ein und informieren den Arzt. Natürlich gibt es jede Menge Technik, die Sie dabei unterstützen vom Blutdruckmessgerät, über Röntgenapparate und Überwachungsmonitore bis zum CT und MRT. In Ihrer Ausbildung lernen Sie damit umzugehen.

Im Gegensatz zu den Gesundheits- und Krankenpfleger, arbeiten Sie nach Ende Ihrer Ausbildung in der Regel vor allem auf den Säuglings- und Kinderstationen. Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger jedoch verläuft in großen Teilen ähnlich wie die der Gesundheits- und Krankenpfleger. Auch hier lernen Sie drei Jahre lang theoretischen Unterrichtsstoff und durchlaufen praktische Einsätze.
Nach drei Jahren endet die Ausbildung schließlich mit einem staatlichen Examen, das aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen besteht.

Das Wichtigste kurz und bündig:

+ Die Ausbildung kann jeweils zum 01. April und 01. Oktober begonnen werden.

+ Monatliche Ausbildungsvergütung bei Vollzeit:
im 1. Ausbildungsjahr 1.090,69 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.152,07 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.253,38 €

+ Zusätzlich erhalten die Auszubildenden eine jährliche Sonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen
+ Neben der gesetzlichen werden Beiträge für zusätzliche Altersversorgung entrichtet
+ Dienstkleidung wird gestellt

Was erwarten wir von unseren Auszubildenden? Zugegeben – eine ganze Menge!

Neben einem guten Schulabschluss sind wünschenswert:
+ Spaß am Umgang mit Menschen
+ Lernbereitschaft und Flexibilität
+ Selbstständigkeit und Organisationsvermögen
+ Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist
+ Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein

Zudem sind weitere Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 sind dies:

+ die gesundheitliche Eignung für den Beruf
+ ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertig abgeschlossene Schulbildung oder
+ einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung oder
+ die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Krankenpflegehelferin oder Altenpflegehelferin (nach gültiger landesrechtlicher Regelung)

Hinweis für Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Nicht-EU-Bürgern

 

Sie haben Ihren Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben? Oder Sie sind nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates? Dann reichen Sie bitte zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente ein:

 

  • Beglaubigte Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses sowie Nachweis über die Anerkennung des Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart

  • Nachweis über gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Ihr Interesse ist geweckt? Dann schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen samt Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse per Post, E-Mail oder direkt über unsere Online-Bewerbung. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.