Stuttgart, 07. März 2022 – Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu einem freiwilligen Hilfseinsatz im In- oder Ausland im Rahmen des Ukraine Konflikts. Hintergrund ist das Schreiben von Vorstandsvorsitzende Susanne Scheck an die Mitglieder der WSSRK am 07.03.2022.

FAQs

Wie ist die Entgeltfortzahlung bei einem Einsatz geregelt?
Sie erhalten weiterhin Ihr reguläres Gehalt.

Werde ich freigestellt?
Ja, Sie werden für den Einsatz freigestellt. Die Freistellung erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Einsatzfeld.

Bin ich während des Einsatzes versichert und wenn ja über wen?
Sie sind während des Einsatzes versichert. Je nach Einsatzart und -ort ist dies unterschiedlich geregelt.

Wie gestaltet sich die An- und Abreise?
Bei lokalen Einsätzen in der Nähe Ihres Wohnortes erfolgt die Reisekostenabrechnung individuell. Bei überregionalen Einsätzen bzw. im Ausland ist hierfür zunächst das DRK zuständig.

Muss ich Dienstkleidung mitbringen?
Nein, Dienstkleidung wird Ihnen je nach Einsatz gestellt.

Welche Voraussetzungen benötige ich für einen freiwilligen Einsatz im Ausland?
Für einen solchen Einsatz kommen ausschließlich aktive Mitglieder mit einer dreijährigen Pflegeausbildung (ggf. plus Zusatzqualifikation) in Frage, die über sehr gute Englischkenntnisse und mind. 4 Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Einsatzzeitraum beträgt mind. 4 Wochen. Die Voraussetzung ist das Absolvieren eines Sicherheitstrainings vorab.

Für Einsätze im Ausland: Welches Sicherheitstraining benötige ich?
Aktuell wird seitens des Generalsekretariat der Kurs „Hostile Environment Awareness“ gefordert. Es handelt sich um einen Onlinekurs.

Da die Situation sehr dynamisch ist, kann sich die Anforderung an das Sicherheitstraining ändern. Wir informieren Sie in diesem Fall.

Für Einsätze im Ausland: Was ist, wenn ich noch kein Sicherheitstraining absolviert habe?
Sollten Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen und ein Einsatz wahrscheinlich werden, können Sie das Sicherheitstraining nachholen. Dies erfolgt für Sie kostenfrei.

Wie sieht es mit der zeitlichen Verfügbarkeit aus? Ist auch eine individuelle Lösung möglich?
Sie können uns ihr Zeitkontingent und ihren Wunscheinsatzort im Inland melden. Wenn spezifische Präferenzen vorliegen, können wir dies gerne individuell besprechen.

Was passiert mit meinen Daten?
Alle Einsätze im In- und Ausland in Bezug auf den Ukrainekonflikt werden zentral durch das Generalsekretariat des DRKs in Berlin koordiniert. Daher geben wir Ihre Daten an Berlin weiter. Die Daten werden nur für den Ukrainekonflikt gespeichert. Es ist sichergestellt, dass Ihre Angaben im Anschluss gelöscht werden.

Wer organisiert und koordiniert den Einsatz?
Einsätze im Inland erfolgen über das DRK. Für Einsätze im Ausland ist ebenfalls zunächst das DRK unser Ansprechpartner. Darüber hinaus kann die Organisation bei unseren Schwesterngesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, dem Internationalen Komitee oder der Internationalen Föderation liegen.

Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit beim Roten Kreuz?
Das internationale Rote Kreuz besteht aus drei Komponenten: dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) sowie den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.

Das internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat seinen Sitz in Genf. Es leitet und koordiniert internationale Hilfsaktionen in bewaffneten Konflikten, besucht Gefangene und organisiert einen zentralen Suchdienst. Bei bewaffneten Auseinandersetzungen ruft das IKRK zudem die Konfliktparteien zur Einhaltung des geltenden Rechts auf, um den Schutz der nicht am Konflikt Beteiligten und die Beachtung der Beschränkung bei Waffeneinsätzen und Kriegsführungsmethoden zu
gewährleisten (Genfer Konventionen). Darüber hinaus spielt das IKRK eine wesentliche Rolle bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.

Die internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) hat ebenfalls ihren Sitz in Genf und ist der Dachverband der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Sie unterstützt die Entwicklung und den Aufbau nationaler Gesellschaften. Auch koordiniert sie die internationale Hilfe bei Naturkatastrophen und humanitären Krisenlagen.

Aktuell existieren 192 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-gesellschaften – eine von ihnen ist das Deutsche Rote Kreuz. International leisten die nationalen Gesellschaften in bewaffneten Konflikten und Katastrophensituationen humanitäre Hilfe. Im Bedarfsfall arbeiten sie beim Zivilschutz im eigenen Land mit und unterstützen den Sanitätsdienst der Streitkräfte ihres Landes.