Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.

Unsere Grundsätze

Die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V. hat sich den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verpflichtet – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität bestimmen unser Handeln.

Aus den Grundsätzen des Roten Kreuzes abgeleitet sind unsere berufsethischen Grundsätze das Fundament unseres Tuns. Sie dienen der Entwicklung und Festigung unseres beruflichen Selbstverständnisses, als Orientierung in unserer Gemeinschaft und als Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen.

Menschlichkeit

bedeutet für uns, unser Tun am Willen und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen auszurichten. Unser Umgang miteinander ist von Wertschätzung und Respekt geprägt.

Unparteilichkeit

bedeutet für uns, dass wir nach dem Maß der Bedürftigkeit und der Dringlichkeit pflegen – auch bei begrenzten zeitlichen oder materiellen Ressourcen. Entscheidungen treffen wir vorurteilsfrei aufgrund sachlicher, transparenter Kriterien.

Neutralität

bedeutet für uns, dass wir – als Voraussetzung für eine neutrale Haltung – den eigenen Standpunkt kennen und reflektieren. In beruflichen Konfliktsituationen bemühen wir uns um neutrale Vermittlung. Diskretion und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich.

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Flagge mit württembergische Schwesternschaft

Deutsches Rotes Kreuz

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil dieser Bewegung, nationale Hilfsgesellschaft und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. 1864 unterzeichneten zwölf Staaten die erste Genfer Konvention – einen Vertragsentwurf der »Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege«, dem Vorläufer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Das IKRK ist bis heute ein völkerrechtlich anerkannter neutraler Vermittler in Konflikten und betreut Opfer aller Parteien. Zur Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gehören 186 nationale Gesellschaften – unter anderem das Deutsche Rote Kreuz.

 

Das Deutsche Rote Kreuz besteht aus einem Bundes- und 19 Landesverbänden sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Roten Kreuz. Die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften setzen sich wiederum aus eigenen Mitgliedsverbänden zusammen. Zu den umfangreichen Aufgaben zählen zum Beispiel der Katastrophenschutz im Inland, Jugend- und Sozialarbeit, Rettungsdienste, Blutspendedienste und internationale Hilfe. Damit ist das Deutsche Rote Kreuz auch Deutschlands Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

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Rotkreuzschwestern

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DRK-Schwesternschaften