Stuttgart, 01.10.2019 – Der Bundestag hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag, 26.09.2019 die am 28. August 2019 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit bleibt die Funktion der DRK-Schwesternschaften als Ausbildungsträger auch unter den Bedingungen des Pflegeberufegesetzes ab Januar 2020 gesichert und erhalten.

Warum wurde dieser Schritt notwendig? Ab kommendem Jahr tritt das neue Pflegeberufereformgesetz in Kraft. Bis zur Entscheidung des Bundestag enthielt das Gesetz zur Neuregelung der Pflegeausbildung eine einschneidende Änderung für Rotkreuzschwesternschaften als Ausbildungsträger. Ab 2020 kann demnach nur noch der Träger des praktischen Teils der Ausbildung auch Träger der gesamten Ausbildung sein. In der Konsequenz hätte dies bedeutet, dass Rotkreuzschwesternschaften ohne eigene Krankenhäuser nicht länger in der Lage gewesen wären, in der Krankenpflege auszubilden. Damit wäre eine der wichtigsten Aufgaben der Rotkreuzschwesternschaften weggefallen: die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in der Pflege. Für kirchliche Verbände stellte die neue gesetzliche Regelung aufgrund einer bereits bestehenden Ausnahmeregelung beispielweise keine Schwierigkeit dar.

Die DRK-Schwesternschaften sind mit jährlich rund 3.800 Ausbildungsplätzen für Pflegeberufe einer der größten Ausbildungsträger in Deutschland. Diese Ausbildungsplätze sind jetzt gesichert. Durch die Änderung im DRK-Gesetz leisten die DRK-Schwesternschaften auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsrekrutierung in der Pflege.

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes e.V., dazu: „Dank der Unterstützung durch die Bundesregierung bleiben die DRK-Schwesternschaften auch künftig Garant für vorbildliche Pflegeausbildung. Als Partner der breit angelegten bundesweiten Ausbildungsoffensive können wir so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend benötigten Pflegekräfte für unser Land zu gewinnen.“

Die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz (kurz WSSRK) bildet aktuell über 300 Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege aus. So starten heute, 01. Oktober 2019 beispielsweise über 50 neue Azubis in den Herbstkursen 2019 ins Abenteuer Pflegeausbildung. Gemeinsam mit vier Kooperationsschulen in Böblingen, Nürtingen, Göppingen sowie Stuttgart trägt die Württembergische Schwesternschaft dazu bei, den steigenden Mangel an Fachkräften abzufedern und so die pflegerische Versorgung von Patienten im Großraum Württemberg auch künftig zu gewährleisten.

Bereits seit der Gründung vor 100 Jahren ist die qualitativ hochwertige Ausbildung und kontinuierliche Weiterqualifikation von Pflegekräften eine der Hauptaufgaben der Stuttgarter Rotkreuzschwesternschaft.

„Unsere steigenden Ausbildungszahlen zeigen, dass das Konzept Rotkreuzschwesternschaft für junge Menschen, die nach der Schule in den Arbeitsmarkt einsteigen, ansprechend ist,“ so Oberin Susanne Scheck, Vorstandsvorsitzende der WSSRK. „Zum einen ist der Generation Z bewusst, dass die Pflege einen sicheren Arbeitsplatz bietet. Zum anderen finden sie in der Württembergischen Schwesternschaft einen starken sozialen Zusammenhalt sowie ein unterstützendes Netzwerk.“

„Wir als Württembergische Schwesternschaft freuen uns sehr, dass wir auch künftig als Ausbildungsträger Interessierten die Pflege näher bringen und Pflegefachkräfte ausbilden können, “ so Vorsitzende Susanne Scheck weiter. „Wir werden uns auch in Zukunft für eine starke Pflegeausbildung einsetzen und unseren Azubis mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Der nun erfolgte Beschluss sei auch eine bemerkenswerte Anerkennung der Politik und eine besondere Wertschätzung der Arbeit der WSSRK.