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Stuttgart, 20.02.2017 – Seit 2016 kämpfen wir intensiv für eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – Höhepunkt sollte am 23. Februar die Kundgebung vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sein. Doch Dank des Erreichens eines Kompromisses zwischen BMAS, DRK und VdS findet die Kundgebung nicht wie geplant statt.
Es freut uns Sie heute über die neusten Entwicklungen in der aktuellen Diskussion um den Rechtstatus von Rotkreuzschwestern informieren zu können. Zwischen dem Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Deutschen Roten Kreuz und dem Verband der Schwesternschaften (VdS) konnte vergangene Woche ein Kompromissvorschlag ausgehandelt werden. Dieser ermöglicht es Rotkreuzschwestern, weiterhin unbefristet und dauerhaft in den jeweiligen Einsatzfeldern tätig sein zu können.
Das Erreichen dieses Etappenziels verdanken wir auch dem engagierten Einsatz unserer Mitglieder. Hierfür vielen Dank!
Anstelle der geplanten Kundgebung vor dem Ministerium für Arbeit und Soziales wird es eine alternative Veranstaltung auf dem Gelände des DRK Generalsekretariats (Carstennstraße 58-60 in 12205 Berlin) geben. Näheres hierzu finden Sie unter www.drk-schwesternschaften.de/veranstaltung.
Sollten Sie sich zur geplanten Kundgebung angemeldet haben, melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle in Stuttgart. Danke.