Stuttgart, August 2018 – Im Rahmen der Tarifeinigung vom 18.04.2018 wird für alle examinierten Mitglieder der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz, die im Wirkungskreis des TVöD tätig sind, die drei Stufen der Tarifeinigung wirksam.

Für den TVöD P (Pflege) gilt im Wesentlichen:

– Die rückwirkende Entgelterhöhung ab dem 01.03.2018 um ca. 2,9 Prozent.
– Ein Anstieg der Vergütung ab dem 01.03.2019 um rund 3,29 Prozent.
– Eine erneute Erhöhung der Vergütung ab dem 01.03.2020 um ca. 1,04 Prozent.

Zusätzlich erhalten Mitglieder, die in die Entgeltgruppe P 5 und P 6 eingruppiert sind, zum 01.03.2018 eine Einmalzahlung von 250 €.

Für den TVÖD VKA und TVöD Bund gilt im Wesentlichen:

– Die rückwirkende Entgelterhöhung ab dem 01.03.2018 um mindestens 2,85 Prozent.
– Ein Anstieg der Vergütung ab dem 01.04.2019 um mindestens 2,81 Prozent.
– Eine erneute Erhöhung der Vergütung ab dem 01.03.2020 mindestens 0,96 Prozent.

Für unsere Auszubildenden erhöht sich die Ausbildungsvergütung rückwirkend ab dem 01.03.2018 um 50 €. Ab dem 01.03.2019 steigt das Ausbildungsentgelt um weitere 50 €. Zudem erhöht sich der Anspruch des Jahresurlaubs von 29 auf 30 Tage.

Die Umsetzung der Entgelterhöhung und die damit verbundenen Auszahlungen seitens der WSSRK erfolgen voraussichtlich im September 2018. Eine frühere Realisierung ist systemseitig durch den Anbieter unserer Abrechnungssoftware nicht umsetzbar. Wir bitten bezüglich der Verzögerungen um Ihr Verständnis.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Ansprechpartner in der Personalabteilung.