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Stuttgart, 08.08.2019 – Das Ergebnis der repräsentativen Umfrage zum Wunsch nach einer Pflegekammer 2018 war eindeutig. 68 Prozent der befragten stimmten für die Pflegekammer. Das Sozialministerium Baden-Württemberg sagte zu, die Voraussetzungen für die Einrichtung zu schaffen. Was ist seither passiert?

Die Befragung der Pflegefachkräfte und Auszubildenden in Baden-Württemberg fand im ersten Quartal 2018 statt. Das Ergebnis der Umfrage, welche im Sommer 2018 vorlag, war eindeutig: 68 Prozent der Befragten waren Befürworter der Pflegekammer.

Als Reaktion auf die Befragung sicherte das Ministerium für Soziales und Integration zu, dem Wunsch der Pflegekräfte Rechnung zu tragen und die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Pflegekammer zu schaffen.

Im Juli 2019 fand nun ein erneutes Treffen des Beirats der Pflegekammer statt. Neben der Wahl des Beiratssprechers, stellte das Sozialministerium seine Pläne zum weiteren Vorgehen für die Errichtung einer Pflegekammer vor.

Der Beirat der Pflegekammer besteht unter anderem aus Vertretungen der Pflegefachverbände sowie aus Akteuren des Gesundheitswesens und der Gewerkschaften. Zur Vorsitzenden wurde Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest, gewählt. Ihr Stellvertreter ist Ernst Olbricht, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des katholischen Pflegeverbands. Beide gehören dem Landespflegerat Baden-Württemberg an.

Der Beirat hat die Aufgabe, erste Überlegungen zur Geschäftsstelle der Pflegekammer, zur Registrierung und zur ersten Wahl zu diskutieren. Auch die Erstellung eines ersten Satzungsentwurfs fällt dem Beirat zu. Der Gründungsausschuss der Kammer bereitet im zweiten Schritt die Wahlordnung vor und organisiert die Wahl zur Vertreterversammlung.

Nach der Wahl folgt die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung. Diese wählt beispielsweise den Vorstand. Anschließend verabschiedet die Versammlung die Satzung und besetzt die Kammerausschüsse. Auch das Thema Mitgliedsbeitrag obliegt der Kammerversammlung.

Bevor es jedoch soweit ist, wird die Pflegekammer im Heilberufe-Kammergesetz verankert. Der bereits bestehende Referentenentwurf soll nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden.

Die Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes ist notwendig, um die rechtlichen Grundlagen zur Gründung einer Pflegekammer zu schaffen. Die neu entstehende Kammer wird gesetzlich gleichgestellt mit bereits bestehenden Kammern des Gesundheitswesens (u.a. Ärzte- oder Apothekenkammer).

Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie kontinuierlich.