Berlin, 07. April 2017 – Gestern einigten sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz.

Auszubildenden werden ab 2019 mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Nach zwei Jahren können die Auszubildenden die generalistische Ausbildung fortsetzen oder den bisherigen Abschluss als Altenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben.

Der Deutsche Pflegerat (DPR), in dem sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK als Mitgliedsverband engagiert, trägt den Kompromiss der Koalitionsfraktionen konstruktiv mit, hätte sich jedoch mutigere Schritte gewünscht.

„Der Deutsche Pflegerat bedauert das Scheitern der großen Reform der Pflegeausbildung. Den zwischen den Koalitionsfraktionen jetzt gefundenen Kompromiss zum Pflegeberufereformgesetz sieht der DPR als ersten Schritt einer Reform an, auch wenn die drei Berufsabschlüsse erhalten bleiben. Für die Krankenpflege ist es ein größerer, für die Alten- und Kinderkrankenpflege leider aber nur ein kleiner Schritt, um die Pflegeberufe zukunftssicherer zu machen und damit die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die generalistische Pflegeausbildung kommt nun zumindest scheibchenweise“, sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates.

Die vollständige Pressemeldung des Deutschen Pflegerats finden Sie hier.