Berlin, 30. Juni 2020 – Der Wegfall vieler zentraler Vorgaben ab dem 1. Juli 2020 ist erfreulich, erhöht jedoch die Verantwortung für die Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen. Die Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, Barbara Bosch appelliert: „Wie schön, dass Besuche im Pflegeheim erleichtert worden sind, wenn auch unter Auflagen. Bitte fragen Sie vor Ort nach, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, und handeln Sie danach – das schützt die Gesundheit aller, die dort leben und arbeiten!“.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung sind ab dem 1. Juli 2020 wieder mehr und längere Angehörigenbesuche in Pflegeinrichtungen möglich, wie beispielsweise Besuche in den Bewohnerzimmern. Auch eine zeitliche Begrenzung der Besuchsdauer und die Landesvorgabe zur Voranmeldung entfallen. Jedoch muss weiterhin während des gesamten Besuches eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden, unnötige Wege in der Einrichtung sind zu vermieden. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher weiterhin ihre Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten hinterlassen. Dringend von einem Besuch absehen sollten Angehörige, wenn sie sich krank fühlen oder Kontakt mit möglicherweise corona-infizierten Personen hatten.

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt, dass in den Häusern wieder mehr Außenkontakte und damit soziale Teilhabe einkehren kann, denn die strengen Kontaktbeschränkungen für stationäre Pflegeeinrichtungen waren eine große Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige.

Dennoch bittet der DRK-Landesverband Baden-Württemberg um Verständnis, wenn DRK-Pflegeheime in der Abwägung zwischen Schutz der Gesundheit und sozialer Teilhabe ihren Besuchern zusätzliche Regelungen vorgeben:  „Dies geschieht nicht leichtfertig. Es berücksichtigt oft die örtlichen Gegebenheiten und besonderen Umstände der Einrichtungen und dient dem Schutz aller“, so Barbara Bosch.