Stuttgart, 12. März 2020 – Der Flugdienst der Deutschen Roten Kreuzes informiert, dass mit keinen Einschränkungen bei der Durchführung von medizinischen Rückholung für die Anspruchsberechtigten der angeschlossenen Verbände aktuell zu rechnen ist.

Für Mitgliedsverbände des DRK Flugdienst gibt es keinen Leistungsausschluss für an COVID-19 Erkrankte oder für Verdachtsfälle. Bei der Organisation und Durchführung eines Rücktransportes unterliegt der DRK Flugdienst jedoch selbstverständlich den behördlichen Anordnungen am jeweiligen Aufenthaltsort und denen der Bundesrepublik Deutschland. Durch die sich momentan rasch verändernde weltweite Lage wird im Fall der Fälle aktuell geprüft, welche Maßnahmen konkret realisierbar sind

Nach Abstimmung mit den leitenden Ärzten und dem Transportpartnern des DRK Flugdienstes, geht dieser aufgrund der aktuellen Sachstandslage davon aus, Patienten mit einer COVID-19-Infektion repatriieren zu können. Man sei in der Zusammenarbeit mit einem Partner grundsätzlich dazu in der Lage, entsprechende Patiententransporte durchzuführen. Dabei gälte es jedoch zu beachten, dass eine Einsatzübernahme immer eine medizinische Einzelfallentscheidung ist und längere Vorlaufzeiten der Transportorganisation zu erwarten seien.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRK Flugdienst.