Berlin, 20. März 2020 – Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat auf die hohen Belastungen für gemeinnützige Wohlfahrtseinrichtungen im Zuge der Corona-Krise hingewiesen und an die Politik appelliert, unterstützend einzugreifen. „Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche gemeinnützige soziale Einrichtungen massiv in ihrer Existenz“, warnt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Viele Einrichtungen der Tagespflege müssten geschlossen werden, ambulante Pflegedienste könnten zum Teil wegen fehlender Schutzkleidung ihrer Aufgabe nicht mehr nachgehen. Kur- und Reha-Einrichtungen müssten ihre Arbeit einschränken oder ganz einstellen. Das gelte auch für viele Bildungs-, Kurs- und Beratungsangebote.

Bedroht seien vor allem Bereiche, die über Leistungsentgelte oder Leistungsvereinbarungen finanziert würden. Durch den Status der Gemeinnützigkeit könnten die Träger nur begrenzt Rücklagen bilden und seien deshalb bei Einnahmeausfällen rasch von Insolvenzen bedroht.

Hasselfeldt begrüßt die großen Anstrengungen der Bundesregierung, das Coronavirus zu bekämpfen und die negativen Auswirkungen der Krankheit auf die Bevölkerung zu begrenzen. „Die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen darf jetzt jedoch nicht vergessen werden. Sie ist elementar für die Daseinsvorsorge vor allem für die Schwachen und Benachteiligten in unserer Gesellschaft und dringend auf Unterstützung angewiesen“, sagt Hasselfeldt. Denn auch nach der Corona-Krise seien viele auf die Hilfe gemeinnütziger Einrichtungen angewiesen. Es sei damit zu rechnen, dass die Menschen zahlreiche Fragen haben werden und Anlaufstellen benötigen, an die sie sich mit ihren Sorgen und Nöten wenden können. Ausgerechnet jetzt seien jedoch die ohnehin häufig unterfinanzierten Unterstützungseinrichtungen der Wohlfahrtspflege, die Beratung, Betreuung und Bildung anbieten, akut gefährdet.

Die staatlichen Kostenträger auf allen Ebenen seien gefragt, um die Existenz gemeinnütziger Einrichtungen zu gewährleisten, sagte Hasselfeldt. Hier seien flexible Lösungen im Arbeitszeitgesetz und bei der Finanzierung der Leistungen sowie unbürokratische Regelungen notwendig.