Sindelfingen, 01. Juli 2020 – Bereits seit März 2020 stehen wir gemeinsam füreinander ein und stellen uns so dem Coronavirus entgegen. Bisher konnten wir mit Ihrer Hilfe erfolgreich Covid19 Erkrankungen in unserem Alten- und Pflegeheim Haus Eichholzgärten verhindern. Wir sind darüber sehr froh und dankbar. Der Schutz und das Wohlergehen unserer Bewohner haben für uns oberste Priorität.

Mit dem Start in den Juli 2020 hat unsere Landesregierung weitere Lockerungen für Alten- und Pflegeheime beschlossen. Für unser Haus Eichholzgärten gelten daher ab sofort (01. Juli 2020) bis auf Weiteres folgende Regelungen gemäß der aktuell geltenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

Ab dem 01.07.2020 geltende Besucherregelungen:

Bitte kommen Sie nur zu Besuch, wenn Sie keine Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen. Der Besuch durch Personen ist nicht gestattet, wenn Sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren oder die Symptome eines akuten Atemwegsinfekts wie u.a. Husten, Halsschmerzen, Fieber, Gliederschmerzen bzw. erhöhte Temperatur aufweisen.

Grundsätzlich können Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag von zwei verschiedenen Personen besucht werden.

Unsere Besuchszeiten sind täglich:
09:00 -11:45 Uhr
13:30 -16:45 Uhr
18:00 -20:00 Uhr

Bei besonderen Anlässen, wie Sterbebegleitung oder runde Geburtstage, können mehr als zwei Besucherinnen und Besucher – nach Absprache mit der Heimleitung oder Pflegedienstleitung – zugelassen werden.

Besuche können nur im Bewohnerzimmer oder in Besucherraum stattfinden. Der Besuch in Gemeinschaftsbereichen ist nicht gestattet, der Aufenthalt in den Fluren ist auf das Notwendigste zu beschränken.

Wenn Sie mit unserem Pflegepersonal sprechen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch oder über die Rufanlage im jeweiligen Bewohnerzimmer. Gespräche vor dem Dienstzimmer sind grundsätzlich nicht möglich.

Besucherinnen und Besucher haben zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare saubere Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und zu tragen.

Beim Betreten der Einrichtung ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Die entsprechenden Desinfektionsspender stehen im Eingangsbereich und vor jedem Wohnbereich zur Verfügung.

Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Meter zu Bewohnern, anderen Besuchern und dem Pflegepersonal ein.

Besucherinnen und Besucher haben ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG bei Betreten der Einrichtung Ihre Daten anzugeben. Dazu liegen Formulare vor den Wohnbereichen bereit, die Sie bitte ausgefüllt und beim Pflegepersonal im Wohnbereich abgeben. Aus Datenschutzgründen wird nach vier Wochen das Formular vernichtet.

Ist eine Bewohnerin oder ein Bewohner mit SARS-CoV-2 infiziert oder besteht ein begründeter Infektionsverdacht ist ein Besuch grundsätzlich ausgeschlossen.

Um die Hygienevorschriften auch im Verwaltungsbereich einhalten zu können, vereinbaren Sie bitte Gesprächstermine mit dem Verwaltungsteam sowie der Heim- bzw. Pflegedienstleitung vorab telefonisch unter 07031 2833 100.

Bei einem möglicherweise größeren, neuen Covid19 Ausbruchsgeschehen, steht es den zuständigen Behörden frei, im Rahmen des Infektionsschutzes Maßnahmen zu erlassen. Hierzu kann auch die erneute Beschränkung bzw. der Ausschluss von Besuchen in stationären Pflegeeinrichtungen gehören. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie entsprechend informieren.

Ab dem 01.07.2020 geltende Ausgangsregelungen für Bewohner/innen:

Bewohnerinnen und Bewohner können grundsätzlich das Haus Eichholzgärten verlassen.

Es wird dringend empfohlen außerhalb des HEG einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Corona Verordnungen in öffentlichen Einrichtungen einzuhalten ( u.a. Arztbesuche, Geschäfte).

Das Verlassen und die Rückkehr müssen im Wohnbereich gemeldet werden, damit die Bewohnerinnen und Bewohner über notwendigen Schutzmaßnahmen (u.a. Verhaltensregelungen im öffentlichen Raum gemäß Corona VO, Händedesinfektion bei Rückkehr etc.) durch die Pflege aufklären werden können.

Bei der Rückkehr in HEG ist unverzüglich eine Händedesinfektion vorzunehmen.

Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen sehr, dass sich die Lage schnellstmöglich weiter entspannt. Wir werden unsere Besuchsregelung in regelmäßigen Zeitabständen prüfen und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Über Änderungen werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Sie erreichen Sylvia Schadt, Heimleiterin telefonisch unter 07031 28 33 101 oder per E-Mail unter sylvia.schadt@wssrk.de.