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Stuttgart, 03.01.2017 – Es geht in die zweite Runde! Nachdem wir im November 2016 bereits rund 11.000 Unterschriften innerhalb einer Woche sammeln konnten, werden wir nun unserer Forderung nach einer Ausnahmeregelung im AÜG direkt in Berlin Nachdruck verleihen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird voraussichtlich am 21. Februar 2017 seine Entscheidung zum Rechtstatus von Rotkreuzschwestern verkünden. Sollte das BAG dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgen und erstmalig zu der Entscheidung kommen, Rotkreuzschwestern als Arbeitnehmerinnen einzustufen, würden die rund 25.000 Mitglieder der DRK-Schwesternschaften unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen.

Dieses Gesetz wurde Ende November 2016 neu verabschiedet – in Kraft treten wird es am 1. April 2017. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung des AÜG ist, dass Leiharbeitnehmer nur noch für maximal 18 Monate in einem Unternehmen eingesetzt werden können.

Dieses Gesetz wurde Ende November 2016 neu verabschiedet – in Kraft treten wird es am 1. April 2017. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung des AÜG ist, dass Leiharbeitnehmer nur noch für maximal 18 Monate in einem Unternehmen eingesetzt werden können.

Dafür brauchen wir Sie! Kommen Sie am 23. Februar 2017 mit nach Berlin! Gemeinsam werden wir unserer Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern – d.h. der Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Ausdruck verleihen! Nur zusammen sind wir stark: Miteinander + Füreinander!

Detaillierte Informationen zur An- und Abreise bzw. der Anmeldefrist gingen all unseren Mitgliedern Anfang Januar 2017 postalisch zu. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Keßler per E-Mail unter katrin.kessler@wssrk.de bzw. telefonisch unter 0711/20 22 110.