Stuttgart, 01.08.2018 – Nach dem positiven Votum der Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg zur Gründung einer Pflegekammer, hat am Dienstag, 24.07.2018 Staatsekretärin Bärbl Mielich den Abschlussbericht im Ministerium für Soziales und Integration vorgestellt. Das Ergebnis? Die Pflegekammer kommt!

Das Ministerium für Soziales und Integration hat Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg zur Gründung einer Pflegekammer befragt. Das Ergebnis der repräsentativen Umfrage war ein klares Ja zur Kammer. 68 Prozent der Befragten sind für die Einrichtung. Am 24. Juli 2018 hat Staatsekretärin Bärbl Mielich den Abschlussbericht der Befragung vorgestellt und einen großen Erfolg für die professionell Pflegenden in Baden-Württemberg bekanntgegeben.

Die Pflegekammer wird analog zu der bestehenden Ärzte- und Apothekerkammer im Heilberufe-Kammergesetz verankert. Der Gesetzesentwurf ist zurzeit in Bearbeitung. Bereits im Herbst 2018 soll das Gesetzgebungsverfahren starten. Nach Jahren der Diskussionen steht somit fest: Baden-Württemberg erhält nach Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine Landespflegekammer.

Oberin Susanne Scheck äußerte sich erfreut zu der aktuellen Entwicklung: „Das ist ein sehr guter Tag für die Pflege. Eine berufsständische Interessenvertretung ist ein wesentliches Merkmal der Emanzipation der professionell Pflegenden gegenüber anderen Berufsgruppen und deren Ansprüchen. Kein Berufsstand wird je seine Interessen bekunden und durchsetzen können, wenn dies der Berufsstand nicht selber tut.“ Und ergänzend fügt die Vorstandsvorsitzende der Stuttgarter Rotkreuzschwesternschaft hinzu: „Die Pflegekammer wird uns Pflegenden eine starke, einheitliche Stimme geben.“

Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an das Ministerium für Soziales und Integration für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU festgelegten repräsentativen Umfrage unter den Pflegefachkräften. Die Anerkennung, die der Pflege durch die Etablierung der Pflegekammer im Heilberufe-Kammergesetz vom Sozialministerium entgegengebracht wird, ist bemerkenswert.

Zur Befragung selbst:

Zielsetzung der Befragung war der Erhalt eines Meinungsbildes der potenziellen Mitglieder einer Pflegekammer für oder gegen die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg. Auch wurde nach Einstellungen zu vorgegebenen Aspekten aus dem Bereich Pflege befragt.

Der Erhebungszeitraum war von Anfang Februar bis Mitte April 2018. Mittels Zufallsstichprobe auf Basis der vom Sozialministerium zur Verfügung gestellten Einrichtungsliste wurden die zu Befragenden durch das unabhängige Institut Kantar Public ausgewählt.

Die Grundgesamtheit setzte sich zusammen aus examinierten Fachkräften, die die Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger oder Altenpfleger führen dürfen sowie Pflegeazubis, die sich im zweiten oder dritten Lehrjahr befanden.

Insgesamt wurden in 194 Einrichtungen bzw. Schulen 2.699 Pflegende bzw. Auszubildende befragt – davon im Detail 1.079 Pflegende in Krankenhäusern, 426 Pflegende in stationären Pflegeeinrichtungen, 491 Pflegende in ambulanten Diensten, 189 Pflegende in Zentren für Psychiatrie und 501 Auszubildende in Schulen.

Die Datenerhebung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens verlief standarisiert. Zu Beginn stand der telefonische Erstkontakt zu den Einrichtungsleitungen. Es erfolgten zwei persönliche Besuche vor Ort. Dabei wurden die Papierfragebögen an eine Auswahl anwesende Pflegefachkräfte bzw. Auszubildende ausgegeben. In kleineren Einrichtungen wurde eine schriftlich-postalische Vollerhebung durchgeführt.