Stuttgart, 23. Oktober 2020 – Wie sicherlich allgemein bekannt ist, hat die baden-württembergische Landesregierung aufgrund der steigenden Infektionszahlen am 17. Oktober 2020 die dritte Pandemiestufe nach dem Pandemiestufenkonzept des Landes ausgerufen. Parallel dazu wurde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung trat am Montag, 19. Oktober in Kraft.

Aus diesem Anlass bitten wir die BesucherInnen unseres Alten- und Pflegeheims Haus Eichholzgärten weiterhin, strengstens auf die Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Hygieneregeln bei Betreten unseres Hauses zu achten.

Diese Regeln lauten:
– Mundschutz vor Betreten des HEGs aufsetzen und während des Aufenthaltes auflassen
– Hände bereits im Eingangsbereich desinfizieren
– Daten/ Kontaktblatt beim Wohnbereich oder der Verwaltung abgeben
– 1,5 Meter Abstand einhalten
– Besuch nur im Bewohnerzimmer

Sollte es BesucherInnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein eine Maske zu tagen, können diese gerne mit vorheriger Anmeldung das Besucherzimmer für ein Treffen nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gerne hilft Ihnen bei Fragen das Team des Haus Eichholzgärten weiter.