Berlin, 06.06.2017 – Gute Nachrichten aus Berlin: Vergangene Woche hat der Bundestag die Änderung des DRK-Gesetzes verabschiedet.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 01. Juni 2017 die Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit wird mit Inkrafttreten des neuen DRK-Gesetzes (voraussichtlich Juli 2017) für gestellte Rotkreuzschwestern die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht gelten.