Geplante Reform der Pflegeversicherung: Was bedeutet das für die Praxis?
Der Gesetzentwurf zum Pflegeorganisations- und Pflegeversicherungsmodernisierungsgesetz (PNOG) setzt wichtige Impulse für die Zukunft der Pflege. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, der Ausbau digitaler Angebote, neue Formen der Pflegebegleitung sowie zusätzliche Fördermittel für Digitalisierung und Innovation.
Für ambulante Dienste, Tagespflegen und stationäre Einrichtungen können sich daraus neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, insbesondere durch eine stärkere Vernetzung und den Ausbau präventiver Versorgungsangebote.
Kritisch ist jedoch zu sehen, dass viele Maßnahmen erst ab 2028 greifen und zahlreiche Details zur Finanzierung noch offen sind. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Digitalisierung, Dokumentation und Qualitätssicherung weiter.
Fraglich bleibt, ob die vorgesehenen Mittel ausreichen, um den wachsenden Personal- und Kostenaufwand nachhaltig auszugleichen. Auch darf die stärkere Förderung ehrenamtlicher und niedrigschwelliger Angebote nicht zulasten professioneller Pflegeleistungen gehen. Unterm Strich bedeutet, dass das sich Einrichtungen umstrukturieren müssen, um die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs entgegenzuwirken. Auch die Einrichtungen der WSSRK müssen sich Gedanken machen wie sie den Auswirklungen begegnen.
Weitere Reform GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung reagiert, um Beitragssteigerungen zu begrenzen und die Zahlungsfähigkeit der Krankenkassen zu sichern. Die Maßnahmen sorgen zwar kurzfristig für finanzielle Entlastung, lösen jedoch die strukturellen Finanzierungsprobleme im Gesundheits- und Pflegesystem nicht dauerhaft. Für Pflegeeinrichtungen bleibt der Druck durch steigende Personal- und Sachkosten bestehen. Viele Verbände fordern daher weiterhin eine nachhaltige Reform der Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeleistungen.
Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren aufmerksam begleiten und Sie über relevante Entwicklungen informieren.“
