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Berlin, 28.11.2016 – Trotz eines bemerkenswerten Ergebnisses der Petition unseres Verbands, verabschiedete der Bundesrat am 25.11.2016 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ohne die geforderte Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern.

Trotz der Online-Petition des Verbands der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz und den beinahe 11.000 Unterstützern hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. November 2016 die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ohne die von uns geforderten Veränderungen gebilligt.

„Das AÜG in der nunmehr vorliegenden Form wird für die 33 DRK-Schwesternschaften und ihre 25.000 Mitglieder von enormer Bedeutung werden, sollte das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Arbeitnehmerstatus von Rotkreuzschwestern in seiner Entscheidung feststellen“, erklärt Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer.

Ferner wäre das DRK als Nationale Hilfsgesellschaft in seiner Einsatzfähigkeit damit zukünftig stark eingeschränkt. Auch DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters zeigte enttäuscht über den Ausgang der Bundesratsdebatte und appellierte erneut an die Politik, den Einsatz von Rotkreuzschwestern „zum Wohle der Menschen“ durch eine Ausnahmereglung im AÜG zu verankern.