Berlin, 27.06.2017 – Das Pflegeberufereformgesetz wurde am vergangenen Donnerstag, 22. Juni 2017 im Bundestag verabschiedet.

Nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundestages das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz am Mittwoch, 21. Juni 2017 gebilligt hat, wurde es am Donnerstag, 22. Juni 2017, endgültig im Bundestag beschlossen.

Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Gesundheits- und Kinderkranken- sowie Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.

Der nun beschlossene Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Alternativ ist bis zum Examen eine einjährige Vertiefung in den Bereichen Gesundheits- und Kinderkranken- oder Altenpflege möglich.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für alle Auszubildenden künftig bundesweit kostenlos. Das bislang in manchen Bundesländern noch erhobene Schulgeld an Altenpflegeschulen entfällt.

Mindestvoraussetzung für die Aufnahme der Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. begrüßt das neue Gesetz, „auch wenn der Kompromiss nur bedingt unsere Zustimmung findet – wir hätten uns eine 100%ige generalistische Ausbildung gewünscht, um den Veränderungen an den Pflegeberuf Rechnung tragen zu können“, so Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS).

Überaus problematisch bewertet der VdS die Tatsache, dass bislang noch keine Rahmenlehrpläne oder eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorliegen. „Das wird eine große Herausforderung für die Schulen, Lehrkräfte und Praxisanleiterinnen und -anleiter“, führt die Präsidentin aus.

Die Ausbildung nach dem Pflegeberufereformgesetz soll ab Januar 2020 starten.

„Der Deutsche Bundestag hat heute eine ‚esetzliche Hülle für die Neuordnung der Pflegeberufeausbildung beschlossen. Was inhaltlich im Gesetz steckt, wissen wir noch gar nicht. Hier ist u.a. die Arbeit der eingesetzten Fachkommissionen abzuwarten, bevor die Bundesländer weiteres zur Umsetzung des Gesetzes beschließen. Und wer weiß, wie es mit diesem Thema in der nächsten Legislaturperiode weitergeht“, merkt Generaloberin Müller-Stutzer an.

In einem Punkt sind die DRK-Schwesternschaften jedoch bereits bestens auf das Pflegeberufereformgesetz vorbereitet – das gesetzlich geforderte „ethisch fundierte Pflegeverständnis“ entwickeln Schüler/-innen an Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeschulen der DRK-Schwesternschaften bereits seit Jahren auf der Grundlage der Berufsethischen Grundsätze der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz.

Der Vorstand, Beirat und die Mitglieder der WSSRK gratulieren Oberin Scheck herzlich zur Wahl und wünschen ihr auch für die Zukunft im Amt viel Erfolg, Freude am Gestalten und den Mut in turbulenten Zeiten neue Wege zu gehen.