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Berlin, 13.01.2016 – Ein Erfolg für die Reformierung der Pflegeausbildung: Das Kabinett verabschiedet das neue Pflegeberufsgesetz.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (VdS) begrüßt die heutige Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes im Kabinett. Pflegekräfte werden künftig eine einheitliche Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ absolvieren und bekommen so übergreifende Qualifikationen aus allen drei Bereichen der Pflege vermittelt. „Die Entscheidung des Bundeskabinetts für eine generalistische Pflegeausbildung ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung des Berufes und macht diesen attraktiver. Gerade vor dem prognostizierten Mangel an Pflegekräften war diese Entscheidung überfällig“, sagt die Präsidentin des VdS, Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer. „Dennoch ist es bedauerlich, dass offenbar zahlreiche Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus den Fachverbänden keine Berücksichtigung gefunden haben“, erklärt die Präsidentin weiter.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. ist dennoch erfreut, dass die Forderung der professionellen Pflege nach einer generalistischen Ausbildung mit einheitlicher Finanzierung von der Politik erhört wurde und die bisherigen drei Ausbildungen zu einem Berufsbild zusammengeführt werden. „Damit wird den Veränderungen an den Pflegeberuf Rechnung getragen. Der Patient mit seinem individuellen Pflege- bzw. Behandlungsbedarf – egal welchen Alters – rückt in den Mittelpunkt. Künftige Pflegekräfte bekommen Kompetenzen aus allen Handlungsfeldern der Pflege vermittelt, was die Qualität des Pflegeberufs im Allgemeinen steigert“, erläutert Müller-Stutzer die notwendige Neuregelung der Ausbildung. „Durch ein neues, gemeinsames Curriculum wird den Pflegekräften künftig ein breites Spektrum an Handlungs- und Einsatzoptionen zur Verfügung stehen.“

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. begrüßt zudem, dass die neue berufliche Pflegeausbildung für alle Schüler kostenfrei sein wird. Auch die gesetzliche Anerkennung, dass Pflege neben den anderen Heilberufen einen eigenen Bereich mit definierten vorbehaltenen Aufgaben hat, steigert die Attraktivität des Berufsbildes. „Die Verabschiedung dieser Reform ist ein positives Zeichen für die professionell Pflegenden“, sagt die Präsidentin des VdS.