Berlin, 30. März 2017 – Der im Februar 2017 gefundene Kompromiss zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem DRK und dem Verband der Schwesternschaften wird konkreter.  Die Anpassung des DRK-Gesetzes soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am gestrigen Mittwoch, 29. März 2017, wurde über gemeinsame Vorhaben und Gesetze diskutiert, die die Koalition bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode noch umsetzen will.

Dabei waren auch die Rotkreuzschwestern Thema. Im Protokoll heißt es dazu: „Der Koalitionsausschuss einigt sich darauf, für Rotkreuz-Schwestern im DRK-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG zu verankern“.

Damit ist der Weg des Gesetzgebungsprozesses in Bundestag  Mitte April sowie Bundesrat Anfang Juli eröffnet.